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Schleswig-Holsteinisches FG 30.6.2011, 1 K 73/06
§ 31 Abs. 5 GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn es sich bei sämtlichen Gesellschaftern der Personengesellschaft um Kapitalgesellschaften handelt. Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass es - entgegen ihrem missverständlichen Wortlaut - nicht darauf ankommt, wer das Unternehmen betreibt sondern darauf, in welcher Rechtsform es betrieben wird.
BFH 30.6.2011, VI R 80/10
Ein Vorteil wird "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist; nicht aber wenn der Vorteil Entgelt für die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes ist. Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und -nehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist oder nicht, ist nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Lebenssachverhaltes zu würdigen.
BFH 22.6.2011, I R 7/10
Für ein vom Darlehensnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags (hier: öffentlich gefördertes Darlehen) zu zahlendes "Bearbeitungsentgelt" ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn das Entgelt im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht (anteilig) zurückzuerstatten ist. Etwas anderes gilt, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und wenn konkrete Anhaltspunkte dafür fehlen, dass diese Kündigung in den Augen der Vertragsparteien mehr ist als nur eine theoretische Option.
BFH 16.6.2011, IV R 11/08
Ist in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S.v. § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht der anteilige Fehlbetrag den zum Feststellungszeitpunkt tatsächlich beteiligten Mitunternehmern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zur Verrechnung mit deren künftigen Erträgen zur Verfügung.
Hessisches FG 24.5.2011, 1 K 3157/09
Die Veräußerung der Geschäftsanteile einer zum Nachlass gehörenden GmbH & Co. KG durch den Nachlasspfleger ist eine schädliche Verfügung über den Geschäftsanteil i.S.d. § 13a Abs.5 ErbStG, die sich der Erbe zurechnen lassen muss. Der Wegfall des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen bzw. der Geschäftsanteil veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
BFH 26.4.2011, IX R 28/10
Hat der Steuerpflichtige lediglich solche durch seine Beteiligung an einer GmbH vermittelten Einnahmen erzielt, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, ist bei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S.v. § 17 Abs. 1, 4 EStG der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG begrenzt abziehbar. Bei dem Halbeinkünfteverfahren und dem Halbabzugsverbot handelt es sich um eine gegenüber dem Anrechnungsverfahren grundlegend neue und andere Systementscheidung des Steuergesetzgebers.
FG Münster 12.4.2011, 1 K 3117/08 F
Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.v. § 42 AO liegt nicht vor, wenn anlässlich einer unentgeltlich vereinbarten Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung ausschließlich zugunsten des ausscheidenden Gesellschafters erfolgt. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt insbesondere nur dann vor, wenn die gewählte Gestaltung nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zu Grunde liegen, der Steuerumgehung dienen soll, ansonsten aber nicht.
FG Münster 1.8.2011, 9 V 357/11 K, G
Es ist grundsätzlich fraglich, ob die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine begünstigende Ausnahme vom "Normalfall" der Besteuerung enthält und damit - wie die EU-Kommission meint - gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV verstößt. Schließlich ist es zweifelhaft, ob als "Normalfall" der grundsätzlich zugelassene Verlustabzug oder die Abzugsbeschränkung des § 8c Abs. 1 KStG angesehen werden kann.
BFH 23.3.2011, X R 42/08
In Fällen von Betriebsaufspaltungen sind Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung, die auf einer dem Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH erteilten Pensionszusage beruhen, im Besitzunternehmen auch dann nicht bereits während der Anwartschaftszeit zu aktivieren, wenn in der Gesellschaft die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, soweit sie auf die Hinterbliebenenversorgung entfallen, als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen sind. Es fehlt an der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.
BFH 14.3.2011, I R 40/10
Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts in eine Tochtergesellschaft eingelegt hat, sind bei dieser mit dem Teilwert und nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die infolge der Einlage aufgrund Anteilsvereinigung entstehenden Grunderwerbsteuern erhöhen weder den Teilwert der eingelegten Anteile noch sind sie den bereits vorher gehaltenen (Alt-)Anteilen als nachträgliche Anschaffungs(neben)kosten zuzurechnen.
FG Düsseldorf 21.6.2011, 8 K 2652/09 E
Arbeitslohn kann auch bei einer Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn diese ein Entgelt für eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt. Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht.
BFH 21.7.2011, II R 50/09 u.a.
Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer war jedenfalls bis zum Jahr 2007 verfassungsmäßig; auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren dient er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Allerdings darf der Solidaritätszuschlag nicht zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung werden.
BFH 20.4.2011, I R 2/10
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren, sondern können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Besteuerungsobjekt der Grunderwerbsteuer bei der Anteilsvereinigung ist nicht der Erwerb der Gesellschaftsanteile, sondern ein fiktiver Erwerb der Grundstücke.
BFH 8.2.2011, IX R 15/10
Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils. Eventuelle Gewinnvorträge und Jahresüberschüsse mindern den Veräußerungsgewinn des Veräußerers nicht.
BFH 8.2.2011, IX R 44/10
Nachweise über die Einzahlung von Stammeinlagen im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG müssen nach 20 Jahren seit Eintragung der GmbH nicht ausschließlich durch den entsprechenden Zahlungsbeleg geführt werden. Allein der Umstand, dass ein unmittelbares Beweismittel aus dem Bereich des Steuerpflichtigen nicht zur Verfügung steht, entbindet das FG nicht vom Untersuchungsgrundsatz und von einer Gesamtwürdigung aller vorhandenen Indizien.
BFH 14.4.2011, IV R 8/10
Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds sind in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln. Die in der amtlichen AfA-Tabelle für sonstige Seeschiffe genannte Nutzungsdauer von zwölf Jahren ist für sog. Doppelhüllentanker, die im Jahr 2001 hergestellt wurden, zu erhöhen (hier: 17 Jahre).
BFH 14.4.2011, IV R 46/09 u.a.
Ein Windpark besteht zwar aus mehreren selbständigen Wirtschaftgütern. Diese sind allerdings einheitlich abzuschreiben. Insofern sind die für den geschlossenen Immobilienfonds entwickelten Grundsätze gleichermaßen auf die Fälle von geschlossenen Windkraftfonds zu übertragen.
BFH 9.3.2011, IX R 50/10
  Es spricht gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert. Dies gilt auch, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist.
BFH 3.2.2011, VI R 66/09
Der Anspruch auf Tantiemen wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Etwas anderes gilt nur, soweit zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart ist.
BFH 9.2.2011, I R 54/10, 55/10
Eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland kann im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmens als Organträger sein. Die entgegenstehende Beschränkung in § 14 2. Hs. und § 14 Nr. 3 S. 1 KStG 1999 i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG 1999 auf ein Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland als Organträger ist nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Art. XX Abs. 4 und 5 DBA-Großbritannien 1964/1970 vereinbar.
BFH 9.12.2010, V R 22/10
Der BFH hat den Umsatzsteueranspruch des Fiskus im Falle der Insolvenz eines Unternehmers gestärkt. Danach gilt nun: Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
BFH 16.2.2011, II R 60/09
Die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a.F. für den Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft fallen auch dann nicht rückwirkend weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb mehrere Umwandlungsvorgänge i.S.d. § 20 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 UmwStG stattfinden. Solche Vorgänge stellen keine Veräußerung i.S.d. § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar.
BFH 26.1.2011, IX R 81/06
Die Anwendung des durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform mit Wirkung zum 1.8.1997 von 30 Mio. DM auf 15 Mio. DM herabgesetzten Höchstbetrags für außerordentliche Einkünfte auf eine Anteilsveräußerung im August 1997 verletzt nicht in unzulässiger Weise Vertrauensschutzinteressen des Veräußerers.
BFH 3.2.2011, VI R 4/10
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet. Etwas anderes gilt nur, wenn der verzichtende Gesellschafter den Erlass gewährt und dadurch eine (verdeckte) Einlage leistet; denn hierdurch erleidet er keine Vermögenseinbuße, sondern bewirkt eine Umschichtung seines Vermögens.
Die EU-Kommission hat ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind. Durch den Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, erheblich gesenkt werden.
BFH 27.1.2011, V R 38/09
Beratungsleistungen, die ein Industrieunternehmen bezieht, um eine Beteiligung steuerfrei zu übertragen, stehen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Anteilsübertragung. Sie berechtigen auch dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn das Unternehmen mittelbar beabsichtigt, den Veräußerungserlös für seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu verwenden.
BFH 25.11.10, VI R 34/08
Auch dann, wenn der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt hat, kann der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein und dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
BFH 20.10.2010, VIII R 34/08
Ob das Anstellungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist, hängt nicht vom Umfang der Vertretungsbefugnisse des Geschäftsführers im Innenverhältnis ab, sondern richtet sich nach den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit. Abzustellen ist deshalb auch bei der Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers vornehmlich auf die Umstände des Einzelfalles und nicht auf dessen organschaftliche Stellung.
BFH 28.10.2010, V R 7/10
Eine Organgesellschaft, die für Innenleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG) Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an den Organträger erteilt, begründet dadurch für die Organgesellschaft weder nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 noch nach § 14 Abs. 3 UStG 1993 eine Steuerschuld. Im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung ist zu beachten, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung wirklich wahrgenommen werden muss.
BFH 22.12.2010, I B 83/10
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die für die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft erforderliche Vereinbarung einer Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG zwar nicht die Vereinbarung einer Regelung gem. § 302 Abs. 2 AktG, wohl aber die Vereinbarung der Verjährungsregelung entsprechend § 302 Abs. 4 AktG voraussetzt.
BFH 12.10.2010, I R 64/09
Die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft als Rechtsperson bestimmt sich durch ihren Unternehmensgegenstand und ihr verfügbares Betriebsvermögen. Werden Tochterunternehmen im Zusammenhang mit einem Anteilswechsel von mehr als 50 % auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen, fehlt es regelmäßig am erforderlichen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Anteilswechsel und der Zuführung neuen Betriebsvermögens.
BFH 12.10.2010, I R 59/09
Ist die tatsächliche Geschäftsführung einer gemeinnützigen GmbH nicht während des gesamten Besteuerungszeitraums auf die ausschließliche Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet, führt dies grundsätzlich nur zu einer Versagung der Steuerbefreiung für diesen Besteuerungszeitraum. Schüttet eine gemeinnützige GmbH jedoch die aus der gemeinnützigen Tätigkeit erzielten Gewinne überwiegend verdeckt an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter aus, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO vor, der die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglicht.
BFH 25.8.2010, II R 65/08
Nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG (i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002) der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsquote von 95 % auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird. Eine Ermittlung der für die Tatbestandsverwirklichung maßgeblichen Beteiligungsquote durch Multiplikation der auf den jeweiligen Beteiligungsstufen bestehenden Beteiligungsquoten kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.
BVerfG 12.10.2010, 1 BvL 12/07
Die Pauschalierungsregelung gem. § 8b Abs. 3 S. 1 und Abs. 5 S. 1 KStG verstößt weder gegen den Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch erweist sie sich als verfassungswidrige Durchbrechung des Grundsatzes der Folgerichtigkeit. Sie ist außerdem durch hinreichende, die Pauschalierung tragende Rechtfertigungsgründe gedeckt.
BFH 22.7.2010, V R 4/09
Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre buchführungspflichtigen Umsätze nicht nach vereinbarten Entgelten (Ist-Besteuerung) gem. § 20 UStG versteuern. Die Umsätze müssen deshalb bereits vor dem Erhalt des Entgelts versteuert werden, was auch verfassungsgemäß ist.
BFH 8.9.2010, XI R 31/08
Personengesellschaften können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für von ihnen bezogene Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nicht als Vorsteuer abziehen. Maßgeblich ist, ob die Kosten der bezogenen Leistungen allgemeine Kosten des Unternehmens sind und deshalb grundsätzlich direkt und unmittelbar mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen.
Eine Ein-Mann-GmbH kann nicht in die Rechtsform einer GbR umgewandelt werden, da für eine GbR mindestens zwei Gesellschafter notwendig sind. Materiell-rechtlich entscheidend dafür, wem eine Beteiligung zusteht, ist dabei der Gesellschafterbestand zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels und nicht der Gesellschafterbestand nach den Angaben im Formwechselbeschluss.
"Final" sind die Verluste nicht, wenn sie im Betriebsstättenstaat aufgrund dessen Steuergesetzen vollständig oder nach Ablauf eines Verlustvortragszeitraums vom Abzug ausgeschlossen sind. "Final" sind Verluste nur, wenn sie aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können, etwa bei Umwandlung der Auslandsbetriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft, der Übertragung der Betriebsstätte oder deren Aufgabe.
Der BFH hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Die Änderung der Rechtsprechung beruht darauf, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich die Steuerbarkeit privater Vermögenszuwächse bei sog. wesentlichen Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG schrittweise erheblich ausgedehnt hat.
Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (Konzernbesteuerung) geändert.
Eine GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, das von der Gewerbesteuer befreit ist, kann zwar Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer Tochtergesellschaft sein, die im Auftrag der GmbH Dienstleistungen ausschließlich für das Heim erbringt. Die gewerbesteuerliche Steuerbefreiung der GmbH erstreckt sich allerdings nicht auf die Gewinnabführungen der Tochtergesellschaft.